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FAQ

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

WO KOMMEN DIE DATEN HER?

Wir arbeiten daran direkt aus dem Handelsregister alle Neueintragungen und Nachtragungen in einer maschinenlesbaren Form zu exportieren und zur Verfügung zu stellen. Viel Arbeit, aber auch viel Nutzen für alle.

WIE KANN ICH DIE DATEN FILTERN

Sie bekommen die Daten im klassischen Excelformat und können dort über die Filterfunktionen nach PLZ, Ort, Amtsgericht uvm. direkt filtern.

WAS IST IN DEN DATEN ENTHALTEN?

Die CSV enthält den Namen des Unternehmens, die Anschrift und die Handelsregisternummer mit dem entsprechenden Amtsgericht.

IST DIE CSV MIT EXCEL KOMPATIBEL?

Ja. Sie können die CSV mit Microsoft Excel öffnen, filtern, bearbeiten und weiter verwenden.

WELCHE UNTERNEHMEN MÃœSSEN SICH IM HANDELSREGISTER EINTRAGEN UND WELCHE UNTERNEHMEN BEKOMME ICH SOMIT?

Kaufmännisch geführte Unternehmen müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die klar stellt, ab welchem Umsatzvolumen oder ab welcher Unternehmensgröße ein Unternehmen als kaufmännisch geführt gilt und somit die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend ist. 

Auch wenn die Rechtslage also nicht eindeutig ist, sollten sich Gründer dennoch frühzeitig Gedanken darüber machen, ob eine Eintragung in das Handelsregister für das Unternehmen infrage kommt oder nicht. 

In der Praxis wird von vielen Experten empfohlen, dass Unternehmen ab einem jährlichen Umsatz von 50.000 Euro oder ab 10 Mitarbeitern die Eintragung in das Handelsregister in Erwägung ziehen sollten. 

Allerdings muss hier auch angemerkt werden, dass es keine allgemeingültige Aussage ist und auch von anderen Faktoren, wie beispielsweise der Branche oder der Unternehmensstruktur, abhängig ist. 

Als Existenzgründer sollte man sich also bereits frühzeitig damit auseinandersetzen und am besten mit einem Steuerberater oder Anwalt der Wahl besprechen, ob für das Unternehmen eine Eintragung in das Handelsregister infrage kommt oder nicht. Dies muss daher von jedem Gründer selbst festgelegt werden.


Dennoch gibt es einige Kriterien, anhand derer man feststellen kann, ob eine Neugründung zu einer Eintragung führen muss. Hierbei geht es um die folgenden Rechtsformen: OHG, KG, GmbH, AG, welche auch erst mit der Eintragung entstehen und somit verpflichtend sind. Hier kommen wir auch zur Antwort auf die Frage: Es werden stets alle neu eingetragenen OHGs, KGs, GmbHs und AGs im Export enthalten sein.

KANN ICH MEIN ABO JEDERZEIT KÃœNDIGEN?

Ja selbstverständlich. Wir verrechnen unsere Dienstleistung auf monatlicher Basis, somit kannst du zu jedem Monatsersten kündigen und die Mails einstellen.

ICH ERHALTE KEINE MAILS!

Bitte überprüfe deinen Spam Ordner und stelle sicher, dass unsere Mailadresse von dir, oder deiner Unternehmensfirewall nicht geblockt wird.

WO IST MEINE RECHNUNG? ICH HABE SIE NICHT ERHALTEN!

Die Rechnung wird monatlich per Mail übermittelt. Gerne können wir diese erneut ausstellen.

AN WEN WIRD DIE DIENSTLEISTUNG ERBRACHT?

Wir bieten diese Dienstleistung ausschließlich Unternehmen an, somit ist zu beachten, dass die Dienstleistung eine reine B2B Dienstleistung ist (von Unternehmen für Unternehmen).

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